Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99   

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https://dejure.org/1999,2151
OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychiatrische Heilbehandlung; Widerspruch; Zwangsweise Unterbringung; Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1906 I Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 510/99
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2752
  • MDR 2000, 87
  • FamRZ 2000, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
    Eine Unterbringung zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht ist aber unzulässig (LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 21).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden kann (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auch der Senat hat eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB in seiner Entscheidung vom 3. November 1999 (FamRZ 2000, 1122) nicht generell als unzulässig angesehen, sondern nur dann, wenn die Zwangsbehandlung unverhältnismäßig ist.
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 2 WF 27/99   

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https://dejure.org/1999,8135
OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 2 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,8135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.1999 - 2 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,8135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 1999 - 2 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,8135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 87
  • Rpfleger 1999, 419
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 6 WF 115/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

    Der Senat folgt deshalb der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, JurBüro 2000, 200 mit Anmerkung Enders; OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 304; OLG Brandenburg, JurBüro 2000, 361; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 625; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 31 Rdn. 111), wonach die Anhörung zum Sorgerecht gem. § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO ohne Anhängigkeit einer Folgesache elterliche Sorge keine Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) auslöst.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2000 - 6 WF 86/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

    Verneinend: z.B.: OLG Karlsruhe,Beschl. v. 18.03.1999, MDR 00, 87; OLG Schleswig,Beschl. v. 27.07.1999, FamRZ 00, 625 Rpfl.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2000 - 2 WF 7/00

    Streitwert, Folgesache, Anhörung

    Durch die Anhörung fallen über die Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO keine weiteren Gebühren des Rechtsanwalts an (vgl. Senatsbeschluß vom 18.3.1999, RPfleger 1999, 419 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00

    Beweisgebühr bzw Streitwert bei Streit zwsichen Ehegatten über die Regelung der

    Während das OLG Koblenz - 13. Senat - diese Frage bejaht (Beschluss vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99, Juristisches Büro 1999, 469), haben sich das Schleswig-Holsteinische OLG (Rechtspfleger 1999, 508), das OLG Karlsruhe (MDR 2000, 87 ) und das OLG Nürnberg (MDR 2000, 86 ) dagegen ausgesprochen.
  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - l3 WF 52/00

    Beweisgebühr; Anhörung; Elterliche Sorge; Gegenstandswert

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